Archiv der Kategorie Pflege

In der Kurzzeitpflege „zwischengeparkt“

Immer häufiger fehlt die adäquate Pflegeeinstufung – Diakonie diskutiert aktuelle Themen mit Annette Karl 

Weiden. Zu einem Gedankenaustausch, bei dem es um aktuelle Themen wie Qualitätsprüfungen und Palliativversorgung ging, hatte der neue Geschäftsführer der Diakonie Weiden, Diakon Karl Rühl, die Landtagsabgeordnete Annette Karl (SPD) eingeladen. Das Zusammentreffen fand in der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes statt.


Aus Kostengründen würden zunehmend pflegebedürftige Menschen, ohne adäquate Einstufung, in den Einrichtungen für Kurzzeitpflege „zwischengeparkt“, lautete eine Klage. Damit würden die negativen Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik auf dem Rücken der zu Pflegenden und der Pflegeeinrichtungen ausgetragen.


Auch die Leiter verschiedener Einrichtungen der Diakonie nahmen an dem Treffen teil: Günter Daubenmerkl vom St. Michaelszentrum, Irene Gräfenstein vom Eleonore-Sindersberger-Altenheim, Dorothee Rösel-Hammer von der Kurzzeitpflege, Angelika Zürcher von der Diakoniestation, Marianne Kleber-Meyerhöfer vom Frauenhaus, Karin Hissung von der Migrationsstelle, Marie-Luise Krauß vom Arbeitsförderungszentrum/Werkhöfe, Dagmar Deutschländer von der kirchlichen Sozialarbeit, Hans-Joachim Grajer von der Mitarbeitervertretung und Pfarrer Hans-Peter Pauckstadt-Künkler vom Vorstand des Diakonischen Werkes Weiden.


Themen wie regionale Entwicklung, Medizinischer Dienst der Krankenkassen, Qualitätsprüfungen, „Pflegeparken“, Palliativversorgung, Sanierung von Pflegebereichen, Arge Fördern und Fordern, Hartz IV, Migrantenintegration  und die speziellen Probleme von Mitarbeitern in helfenden Berufen wurden in dem zweistündigen Treffen anhand zahlreicher Beispiele diskutiert. Annette Karl zeigte großes Interesse an der Situation von pflegebedürftigen Menschen und sicherte ihre Unterstützung zu.

Themen, die ihnen auf den Nägeln brennen, diskutierten Diakon Karl Rühl (stehend) und seine leitenden Mitarbeiter mit der Landtagsabgeordneten Annette Karl (im Vordergrund). Bild: Wilck

Pressemeldung Der Neue Tag Weiden

Gemeinsames Frühstück in der Sonnenstube

Von Montag bis Freitag trifft sich die Frühstücksgruppe in der Sonnenstube im Untergeschoss des St. Michael-Zentrums. Bereits ab 7.00 Uhr bereitet Gerontofachkraft Hermine Strunz alles für das gemeinsame Frühstück vor. Bei Ihren Vorbereitungen wird Sie tatkräftig von Renate Buchfelder unterstützt.

Nach und nach werden die Bewohner von den Stationen gebracht und an den reichhaltig gedeckten Tisch gesetzt. Gegen 7.30 Uhr beginnt die kleine Gruppe von elf Personen mit dem Frühstück. Frisches Obst, Brot, Toast, Semmeln, Hörnchen, Joghurt, Marmelade, Honig, Frischkäse, Wurst und Käse … alles was das Herz begehrt wird angeboten, dazu können die Bewohner Saft, Tee oder Kaffee genießen.

Durch dieses Esstraining in der aktivierenden Frühstücksgruppe sollen Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz wieder zum selbstständigen Essen geführt werden. Sie können nach eigenen Wünschen aus dem reichhaltigen Angebot auswählen, was sie auch tun. An einer Tafel steht der Tag und das Datum, als kleine Gedankenstütze für die Bewohner.

Während des gesamten Frühstücksprozesses werden die Sinne trainiert und gefördert. Statt einem Latz bekommen die Seniorinnen und Senioren Servietten. Durch Hilfestellungen beim Brot schmieren und Essen wird die Motorik gefördert. Auch die visuellen Reize werden aktiviert, durch das Sehen, der zur Auswahl stehenden Speisen und Getränke oder durch das frische Aufbrühen des Kaffees.

 

Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz lernen hier wieder selbstständig zu essen. Die Anwesenheit der Pflegefachkräfte vermittelt Sicherheit und Geborgenheit, was sich in den Gesichtern der Bewohner widerspiegelt. Es ist immer jemand da, der Hilfestellung gibt und sich um die Bedürfnisse kümmert. Die Ruhe, die Hermine Strunz und Renate Buchfelder ausstrahlen, steigert das Wohlbefinden, und es wird mit Genuss und Freude gegessen.

Auch wird auf die Eigenheiten der einzelnen Personen eingegangen, da zu jedem Bewohner eine Essbiografie vorliegt. Hier sind die Vorlieben zu finden, was früher gern gegessen wurde, z.B. wenn jemand keine Butter mag, sondern lieber frischen Quark. Es wird reichlich Abwechslung geboten, falls sich neue Vorlieben im Alter entwickeln. An diesem liebevoll gedeckten Frühstückstisch haben die Seniorinnen und Senioren, die Wahl zu essen auf was sie gerade Appetit haben.

Das Frühstück ist die wichtigste Mahlzeit des Tages, betont Gerontofachkraft Hermine Strunz. Ein reichhaltiges und ausgewogenes Frühstück gibt psychische Kraft für den gesamten Tag. In der Sonnenstube wird sich Zeit genommen zum Essen, mit Ruhe und Gelassenheit wird hier der Tag begonnen.

Im Anschluss an das Frühstück folgt gegen 9.15 Uhr die aktivierende Zeitungsrunde. Hier wird aus der Zeitung vorgelesen, über den Tag gesprochen und Lieder gesungen, die von Schwester Renate an der Gitarre begleitet werden. Das Klatschen zum Takt fördert wiederum die Motorik der Bewohner und die bekannten Lieder wecken Erinnerungen an frühere Tage. Das Programm richtet sich nach der jeweiligen Tagesform der Bewohner.

Keine Veröffentlichung des Ergebnisses einer Qualitätsprüfung in Pflegeheim im Internet

Das SG Münster hat entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung die Veröffentlichung der Ergebnisse einer vom MDK durchgeführten unangemeldeten Qualitätsprüfung im Internet verhindern kann.

Die Pflegeeinrichtung in Münster, deren Heim- und Pflegeleitung am Prüftag nicht anwesend war, hatte sich u.a. gegen die Bewertung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Gesamtnote “mangelhaft” im Qualitätsbereich “Pflege und medizinische Versorgung” gewandt.

Das SG Münster hat im Rahmen eines Eilverfahrens auf den Antrag des Pflegeheimes die Veröffentlichung bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.

Nach Auffassung des Gerichts läßt eine Veröffentlichung der Note “mangelhaft” im Internet erhebliche Wettbewerbsnachteile, einen Rückgang der Belegungszahlen und damit einen wirtschaftlichen Schaden des Pflegeheimes befürchten. Hierdurch sei das Grundrecht der Berufsfreiheit des Heimträgers in unverhältnismäßiger Weise betroffen, so lange veröffentlichte Ergebnisse auf unsicherer Tatsachengrundlage beruhen. In Ermangelung valider Kriterien zur Bemessung der vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnis- und Lebensqualität zielten die Prüfkriterien des MDK ganz überwiegend auf die Qualtität der erfolgten Dokumentation. Hierdurch entstehe ein nicht zu rechtfertigendes Bewertungssystem, das die Einrichtungen nötige, auf Kosten ihrer eigentlichen Aufgaben noch mehr in die Dokumentation zu investieren.

Zum Hintergrund: Seit einigen Wochen hat der MDK aufgrund gesetzlicher Ermächtigung mit der Durchführung unangemeldeter Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen begonnen (vgl. §§ 114 ff. SGB XI). Die Ergebnisse der Prüfungen sollen durch die Landesverbände der Pflegekassen in Form sog. Transparenzberichte übersichtlich, vergleichbar und kostenfrei im Internet veröffentlicht werden. Bereits veröffentlichte Transparenzberichte können unter www.pflegelotse.de eingesehen werden.

Die vorgestellte Entscheidung ist die erste des SG Münster zu dieser Thematik.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Gericht/Institution: SG Münster

Erscheinungsdatum: 19.01.2010

Entscheidungsdatum: 18.01.2010

Aktenzeichen: S 6 P 202/09 ER

Quelle:  http://www.juris.de

Transparenzbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden

Vor dem SG Dortmund ist ein Pflegeheimträger mit dem Versuch gescheitert, dem Landesverband der Betriebskassenkassen (BKK) NRW in Essen per einstweiliger Anordnung zu untersagen, einen Transparenzbericht über ein Pflegeheim in Unna zu veröffentlichen.

Der Heimträger machte geltend, der Bericht über eine Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe in seinem Pflegeheim sei fehlerhaft und zeichne ein unzutreffendes Bild der Einrichtung. Zudem seien die Pflegeverbände nicht hinreichend an der Erstellung der Qualitätsprüfungsrichtlinien beteiligt gewesen und es habe keine Gelegenheit bestanden, sich auf die konkrete Prüfung vorzubereiten.

Das SG Dortmund hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Der zur Veröffentlichung vorgesehene Bericht enthalte zwar tatsächlich empfindliche Vorhalte zu Defiziten der Pflegeeinrichtung, die geeignet sind, Interessenten von einer Inanspruchnahme des Heims abzuhalten. Es sei aber bei summarischer Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht erkennbar, dass die Vorhalte unzutreffend sind. Vielmehr beruhe der sorgfältig abgefasste Bericht auf einer zweitägigen gründlichen Ermittlung mehrerer Prüfer in der Einrichtung. Die Pflegeverbände seien an der Erstellung der Qualitätsrichtlinien beteiligt gewesen. Die unangemeldete Durchführung der Qualitätsprüfung entspreche der gesetzlichen Vorgabe. So werde vermieden, dass im Vorfeld der Begehung durch den MDK anders gepflegt wird als üblich.

Gericht/Institution: SG Dortmund

Erscheinungsdatum: 20.01.2010

Entscheidungsdatum: 11.01.2010

Aktenzeichen: S 39 P 279/09 ER

Quelle:  http://www.juris.de

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