Archiv der Kategorie Betreutes Wohnen

Fasching in drei Akten

Närrisches Treiben im St. Michael-Zentrum

Zwei Tage lang hatte der Fasching das St. Michael-Zentrum fest im Griff. Von wegen langweiliger Seniorenfasching, hier tanzte Madame Fondue, steppte die Kuh und regierte Cleopatra. Die Bewohner kamen voll auf ihre Kosten und hatten sichtlich Freude und Spaß an dem gebotenen Spektakel.

Erster Akt

Madame Fondue zu Gast im St. Michael-Zentrum

Die närrische Phase wurde am Donnerstag gegen 15.00 Uhr eingeleitet mit fetzigen Schlagern der 50er und 60er Jahre, die von einem fast ebenso alten Plattenspieler schallten. Schnell füllte sich die Cafeteria und der hilfreiche Clown (Sozialdienst Hans-Joachim Grajer) führte die älteren Damen zu den Tischen.

Aus dem fernen Paris reiste Madame Claudette Bernadette Amalia Depardieu Fondue (PDL Sonja Rummler-Trinkner), geboren im Jahre 1721,  in einer Zeitmaschine in das kleine bayrische Dorf Weiden, um zu erleben wie in Bayern Fasching gefeiert wird.

In gebrochenem Deutsch erklärte Madame Fondue, dass man in Frankreich im Fasching die Fruchtbarkeit des Mannes feiere. Außerdem vertreibe man mit dem närrischen Treiben den Winter und öffne dem Guten und Schönen Tor und Tür. Aber da Madame Fondue mit ihren 25 Jahren mehr erleben wollte, zog es sie ins bayrische Weiden, um hier gemeinsam mit den Bewohnern des St. Michael-Zentrums zu lachen, zu tanzen und zu singen.

Musik und Sketche oder der Engel und der Teufel

Madame Claudette war nicht allein gekommen, sondern hatte ihre beste Freundin Madam Mollage (Rita Federlein) dabei, die mit ihrem Vortrag „…aber ich find mich schön“ die Bewohner in ihren Bann zog.

Clown „Heini“ sorgte zwischen den Sketchen mit seinem Akkordeon für die musikalische Unterhaltung. Gemeinsam mit den Bewohnern trällerte er „Schätzel Ade“ oder „Lustig ist das Zigeunerleben“.

Eine bunt gemischte Polonäse marschierte zu „Mein Vater war ein Wandersmann“ durch den Saal.

Immer wieder wurden die Bewohner mit Musik, Sketchen und witzigen Einlagen erfreut. Auch das Tanzbein wurde kräftig geschwungen, denn trotz des hohen Alters, sind im Herzen alle jung geblieben.

Lecker gefüllte Krapfen und frischer Kaffe wurde von der Night-Lady Patrizia (Service Patrizia Keilhofer) gereicht, die wie ein Wirbelwind durch den Saal fegte und für das Wohl der Bewohner sorgte.

Aus dem höllischen Reich der Küche war der Teufel (Küchenleiter Franz Wirth) persönlich emporgestiegen, der sich mit einem blondgelockten Engel (PDL Sonja Rummler-Trinkner) ein hitziges Wortgefecht lieferte, anlässlich des 60. Geburtstag von Clown Heini. Dieser wurde mit Worten von beiden hin und her getrieben, einmal säuselte der blonde Engel schmeichelnd ins Ohr und das andere mal musste er die  teuflischen und boshaften Gemeinheiten des Teufels aushalten.

Die Neustädter Kinder – Faschingsgarde marschiert auf

Ein besonderes Highlight für die Bewohner war der Besuch der Faschingsgarde Neustadt. Unter der Leitung von Frau Frischholz marschierte das Kinderprinzenpaar Marcel I und Benita I in Begleitung der Kinderprinzengarde und des Jugendfunkenmariechens Theresa auf. Nach einer Begrüßungsrede des Prinzen Marcel I und Prinzessin Benita I führte die Kinderprinzengarde ihren Gardetanz auf, zur hellen Freude der zahlreich erschienen Bewohner.

Ein besonderer Augenschmaus war der Tanz des Jugendfunkenmariechens Theresa, die sich in die Herzen der Bewohner tanzte. Mit einem Ehrenwalzer des Kinderprinzenpaares endete der Auftritt und unter tosenden Beifall und einem Neustadt Helau – Weiden Helau – St. Michael-Zentrum  Helau marschierte die Garde wieder Richtung Ausgang.

Inzwischen war auch Norbert Fiedler, der zur musikalischen Unterhaltung gekommen war, in seinem Element und erfreut mit bekannten Melodien und Schlagern sein betagtes Publikum. So ging es weiter mit Musik und Sketchen, bis das Abendessen „scharfes Chili aus der höllischen Küche“ gereicht wurde. Langsam neigte sich so der erste Faschingstag dem Ende.

Zweiter Akt

Anna Lotta Muh – die sexy Faschingskuh

Durch das Programm des zweiten Faschingstages führte die sexy Kuh Anna Lotta Muh (PDL Sonja Rummler-Trinkner) vom Hinterland, die in Begleitung ihres Hirten (Sozialdienst Hans Joachim Grajer) gekommen war. Das närrische Treiben begann gegen 15.00 Uhr und war in erster Linie für die Pflegebedürftigen Bewohner gedacht.  Den musikalischen Part übernahm der Hirte mit seiner Quetsche, während Anna Lotta Muh immer wieder durch witzige Einlagen, die Aufmerksamkeit auf sich zog.

Vor allem die Frage des Euters beschäftigte alle enorm, zuerst hatte die Kuh keines, dann bekam sie eines und zum Schluss war es vom vielen Melken des Hirten erschlafft.

Die Bedienung übernahm die Spinnenfrau Patrizia (Service Patrizia Keilhofer),  die in einem schwarzen Gewand durch die Cafeteria fegte und sich um das leibliche Wohl der Bewohner kümmerte.

Eine Rollstuhl-Polonaise zog durch den Saal und sorgte für Stimmung und Ausgelassenheit. Und mit Musik und Sketchen ging es weiter bis die Überraschungsgäste eintrafen.

Kinder Zirkus Karnevale aus Vohenstrauß

Auf einmal wurde es voll in der Cafeteria, kleine Elefanten, Clowns, Chinesen und Ballerinas bevölkerten den Saal  und umgaben das Kinderprinzenpaar Julia und Felix. Die Kindergarde der Vohenstraußer Faschingsgarde bescherte den Bewohnern ein ganz besonderes Schauspiel. 

Die wilde Horde im Alter von 6 bis 11 Jahren, die mit ihren Trainerinnen Carina Kroher und Sandra Kowal angereist kamen, tanzten sich in die Herzen der Bewohner und eroberten den Saal im Sturm. Gemeinsam sangen alle zum Schluss das Fliegerlied, und die Vorfreude auf das Wiedersehen im nächsten Jahr tröstet über den Abschied hinweg.

Dritter Akt

Cleopatra und der Schifferklaviertastenmarterer mit seinem Shanty Chor

Am Abend lud das St. Michael-Zentrum zur Faschingsfete für das Betreute Wohnen in die Cafeteria ein. Königin Cleopatra (PDL Sonja Rummler-Trinkner) war mit ihrem Gefolge, dem Eunuchen Hans (Sozialdienst Hans-Joachim Grajer), der schwarzhaarigen Zofe Elke (Verwaltung Elke Richter) und der Spinnenfrau Patrizia (Service Patricia Keilhofer) angereist.

 

Ein besonderes Highlight war die musikalische Darbietung des ersten und einzigen Seemannchores der Oberpfalz, des Shanty Chors aus Weiden. Seit 25 Jahren so erzählte Herr Sparrer Gründungsmitglied des Jachtclubs Weiden und auch Gründungsmitglied des Shanty Chors, gäbe es diesen Chor, der aber nicht professionell, sondern aus Spaß an der Freud auftrete und mit seinen Seemannsliedern für Unterhaltung sorge. Die Mitglieder des Chores sind allesamt Jachtclubmitglieder und teilen die Passion des Singens. Die komplette Truppe zählt 15 Mann und im St. Michael-Zentrum waren 13 von Ihnen zu Gast.

Mit Liedern wie „Schön ist die Liebe im Hafen“, „Wir lagen vor Madadaskar“, „Das kann doch einen Seemann nicht erschüttern“, „Carry waits for me“, „I’m Sailing“ etc. sorgten sie für eine grandiose Stimmung und animierten zum schunkeln und mitsingen.Spontan und zum Gedenken an den 100. Geburtstag von Heinz Erhardt rezitierte ein Shanty Chor Mitglied „Die Made“.  

Das St. Michael Zentrum sucht den Karaoke Star (DSMZSDKS)

Nachdem der Shanty Chor die Segel gestrichen hatte, übernahmen Cowboy Bernd Hensel und Räuberbraut Tina Meyer (vom Sindersberger Altenheim) zusammen mit Clown Hans-Joachim Grajer die musikalische Führung. Mit beliebten Schlagern lockten sie die Gäste auf die Tanzfläche und sorgten für eine heitere und ausgelassene Stimmung. Mit Hits wie „Rote Rosen, rote Lippen, roter Wein“  oder „Wenn bei Capri die rote Sonne im Meer versinkt“ fühlten sich die Bewohner an ihre Jugendzeit zurück erinnert und sangen kräftig mit.

Für eine heitere Unterbrechung sorgten sowohl Büttenrednerin Josefina (PDL Sonja Rummler-Trinkner), als auch das Karaoke Singen der Gäste. Nachdem Herr Grajer seine ganze Überredungskunst eingesetzt hatte, fanden sich schließlich einige „Freiwillige“.

Den Anfang  machte Frau Rückert-Salomon mit „Junge komm bald wieder“,

 

gefolgt von Herrn Nickl, der Roy Blacks „Ganz in Weiß“ ins Mikro hauchte.

Zum Abschluss sangen Frau Wirschnitzke und Frau Heil „Aber Dich gibt’s nur einmal für mich“ und holten mit dieser einmaligen Darbietung den ersten Preis im Karaoke-Wett-Singen. Aber kein Wunder die Jury bestand aus drei Männern, und da haben zwei Frauen mehr Chancen als eine einzelne bzw. ein Mann.

Bis spät in die Nacht erklangen noch die Schlager bis man sich nach und nach auf den Heimweg machte.

Alles in allem ein gelungenes Faschingstreiben, das bei den Bewohnern als eindrucksvolles Erlebnis in Erinnerung bleiben wird.

Das Konzept „Betreutes Wohnen“

Was ist Betreutes Wohnen?

Die meisten Menschen möchten auch im Alter ihre Selbstständigkeit erhalten – gleichzeitig soll jedoch auch ihre Sicherheit gewährleistet sein. Diesen Erwartungen kommt das Wohnkonzept des Betreuten Wohnens entgegen. Der Grundgedanke des Betreuten Wohnens ist, so viel Selbstständigkeit wie möglich in der Wohnung zu erhalten und so viel Betreuung, Verpflegung und Pflege wie nötig zu bieten.

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ setzt sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammen: Wohnen und Betreuung.

Das Betreute Wohnen bietet in der Regel:

  • eine barrierefreie und seniorengerechte Wohnung bestehend aus Wohn- und Schlafraum, Bad und Küche
  • Grundleistungen, für die eine monatliche Pauschale entrichtet werden muss (z. B. Beratung, Vermittlung von Hilfen und Diensten, Hausnotruf, Hausmeisterdienste / Reinigungsdienste (Allgemeinflächen), Freizeitangebote),
  • zusätzliche Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und auch nur dann bezahlt werden müssen (z. B. Essens- und Getränkeversorgung, Wohnungsreinigung, Wäschedienst, Hol- und Bringdienst, ambulante Pflege).

In den letzten Jahren haben in Deutschland die Angebote enorm zugenommen, die Betreuung und altersgerechtes Wohnen miteinander verbinden. Mit noch weiter wachsenden Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens ist in den kommenden Jahren zu rechnen.

Unter den Begriffen „Betreutes Wohnen“ oder auch „Wohnen mit Service“ oder „Wohnen Plus“ verbergen sich unterschiedlichste Konzepte und Vorstellungen, denn die Begriffe sind bislang nicht verbindlich definiert. So gibt es bessere und schlechtere, preiswertere und teurere Angebote. Insbesondere werden sehr unterschiedliche Betreuungsleistungen angeboten. Der Umfang reicht dabei von einem geringen Service bis hin zur Vollversorgung fast wie in einem Heim.

Wann ist Betreutes Wohnen sinnvoll?

Betreutes Wohnen kommt - je nach Umfang und Ausgestaltung der Leistungen - für verschiedene Personen in Frage. Voraussetzung ist aber, dass die Personen zu einer selbständigen Lebensführung fähig sind, und es darf sich nicht um dauernd pflegebedürftige Personen handeln, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes nur in einer stationären Pflegeeinrichtung mit einer Rund-um-die-Uhr-Versorgung angemessen betreut werden können. 

Betreutes Wohnen als Ersatz für ein Pflegeheim (jetzt oder künftig)

Diese Form des Betreuten Wohnens kommt nur für Personen in Frage, die 

  • auch bei starker Pflegebedürftigkeit und intensivem, körperlichen Betreuungsbedarf im Betreuten Wohnen verbleiben können
  • einen Umzug in ein Pflegeheim möglichst vermeiden möchten
  • eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung bereits jetzt oder auf Dauer benötigen
  • schon jetzt an die Sicherheit im Alter (Vorsorge-Gedanke) denken
  • eine “behütende” Atmosphäre in Kauf nehmen

Für diesen Personenkreis kommen betreute Wohnanlagen in Betracht, die

  • an ein Heim angeschlossen sind oder
  • eine eigene Pflegeabteilung haben oder
  • einen eigenen Pflegedienst im Hause oder Nachbargebäude haben.

Hinweis: Auch diese Anlagen können sich vorbehalten, dass eine Aufnahme nur bis zu einem bestimmten Grad der Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit möglich ist. Folge wäre, dass ein Umzug in eine andere Einrichtung nötig würde. Deshalb sollten auf jeden Fall verschiedene Pflegeheime in die Überlegungen mit einbezogen werden. Die betreuten Wohnangebote sollten genau begutachtet werden, ob tatsächlich ein lebenslanger Verbleib möglich ist. 

Betreutes Wohnen als “Wohnung mit zusätzlichem Service”

Betreutes Wohnen in diesem Sinne kommt in Frage, wenn

  • die betreffende Person jetzt und voraussichtlich noch längere Zeit gesund und aktiv ist
  • nicht absehbar ist, dass in nächster Zeit ein starker Hilfe- oder Pflegebedarf bestehen wird
  • der Wunsch nach einer kleineren, überschaubaren Wohnung besteht
  • Notruf und Hausmeisterdienste / Reinigungsdienste ausreichen
  • die Speisenversorgung noch ganz oder teilweise organisiert und durchgeführt werden kann
  • Leben und Atmosphäre wie in einer “normalen” Wohnanlage gewünscht sind

Für diesen Personenkreis eignen sich betreute Wohnanlagen, die

  • nur einen Hausmeister-Service bieten und
  • keinen eigenen sozialen/pflegerischen Dienst und
  • keine eigene Pflegeabteilung haben.

Welche Leistungen werden geboten?

Um eine grobe Gliederung der verschiedenen Typen zu erhalten, werden die verschiedenen Typen gegenüber gestellt:

  • Hausmeister-Modell Altenwohnungen mit geringem Hausmeisterservice
  • Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner, aber ohne eigenen sozialen/pflegerischen Dienst
  • Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner und eigenem sozialen / pflegerischen Dienst
  • Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit spezieller Pflegeabteilung
  • Betreutes Wohnen in Anbindung an ein Alten- und Pflegeheim

1.     Hausmeister-Modell

Dieser Typ unterscheidet sich kaum von einer „normalen“ Wohnung. Es gibt lediglich einen Hausmeister, der die Mieter „technisch betreut“, d. h. die Wartung und Reinigung von Fluren, Gemeinschaftsräumen und Grünanlagen, Winterdienst und kleinere Reparaturen in den Wohnungen (gegen Entgelt) übernimmt. Um weitere Betreuungsleistungen, Verpflegung und um Pflege müssen sich die Mieter in diesen Wohnanlagen selbst kümmern. Bei erhöhter Pflegebedürftigkeit müssen sie in der Regel in ein Pflegeheim umziehen.

2.     Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner, aber ohne eigenen sozialen/pflegerischen Dienst 

Hier gibt es neben einem Hausmeister auch einen Ansprechpartner, der berät und die notwendigen Hilfen vermittelt (z. B. Mahlzeitenservice oder ambulanten Pflegedienst). Diese Hilfen werden von außerhalb erbracht. Die Anlage selbst hat keinen sozialen oder pflegerischen Dienst. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit ist ein Umzug ins Pflegeheim häufig nicht zu vermeiden. 

3.     Betreutes Wohnen mit Ansprechpartner und eigenem sozialen/pflegerischen Dienst 

Meistens gibt es in solchen Anlagen – über die unter 2. genannten Angebote hinaus – die Möglichkeit einer „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, wie sie auch aus Alten- und Pflegeheimen bekannt ist. Dadurch bleibt auch bei schwerer Pflegebedürftigkeit meist ein Umzug in ein Pflegeheim erspart. Allerdings ist die Atmosphäre solcher Einrichtungen häufig durch Pflege und Betreuung geprägt. 

4.     Betreutes Wohnen in einer Einrichtung mit spezieller Pflegeabteilung

Hier liegt der Schwerpunkt noch stärker auf der Pflege. Der Verbleib in der Einrichtung ist deshalb auch bei Schwerstpflegebedürftigkeit garantiert. Allerdings muss dann unter Umständen (bei Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung) ein Umzug von der betreuten Wohnung in die Pflegeabteilung in Kauf genommen werden. 

5.     Betreutes Wohnen in Anbindung an ein Alten- und Pflegeheim 

Hier können in der Regel alle Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die auch den Pflegeheimbewohnern angeboten werden. Oft ist allerdings die an das Heim angegliederte Pflege nur für begrenzte Zeit möglich. Bei dauerhafter schwerer Pflegebedürftigkeit ist dann ein Umzug ins Heim notwendig.

Welche Kosten entstehen?

Ebenso unterschiedlich wie die Leistungen der verschiedenen Einrichtungen des Betreuten Wohnens sind auch die damit zusammenhängenden Kosten. Sie setzen sich grundsätzlich zusammen aus

  • Kaltmiete,
  • Betriebs- oder Nebenkosten und
  • Betreuungspauschale (Grundleistungen) sowie
  • Kosten für Wahlleistungen je nach Inanspruchnahme.

Kaltmiete

Die Miethöhe unterscheidet sich, je nachdem, ob es sich um eine Alt- oder Neubauwohnung oder um eine frei finanzierte oder eine öffentlich geförderte Sozialwohnung handelt. Insgesamt sollte sich die Höhe der Kaltmiete im Rahmen der örtlichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) bewegen. Die Barrierefreiheit in einer betreuten Wohnanlage, ein geräumiger Aufzug und andere Extras berechtigen unter Umständen, an die obere Grenze der Spanne zu gehen. Sind Gemeinschaftsräume wie etwa ein Pflegebad, Gästezimmer oder Fitnessräume oder erhebliche technische Aufwendungen für eine behindertengerechte Ausstattung vorhanden, kann dies einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete rechtfertigen.

Ein pauschaler Hinweis auf hohe Bau- oder Umbaukosten allein rechtfertigt keinen Zuschlag. Wird die ortsübliche Miete um mehr als 20 Prozent überschritten, kann eine verbotene Mietpreisüberhöhung vorliegen. Öffentlich geförderte Sozialwohnungen (Wohnberechtigungsschein erforderlich!) sind deutlich preiswerter.  

Betriebskosten (Nebenkosten)

Die Betriebskosten decken sämtliche Leistungen von der Treppenhausreinigung bis zur Müllabfuhr sowie die Heizkosten ab. Teilweise werden die anfallenden Heizkosten separat, je nach Verbrauch, direkt abgerechnet.Kosten für Verwaltung (Bankgebühren, Porto, Kosten eines Hausverwalters) und Hausreparaturen (z. B. Rücklagen für Reparaturen) zählen nicht zu den Betriebskosten.

Betreuungspauschale

Die durchschnittliche Betreuungspauschale lt. Angaben des Kuratoriums Deutscher Altershilfe (KDA) liegt für eine Person bei etwa 89,48 €, für zwei Personen bei rund 107,37 € pro Monat. Es gibt jedoch auch sehr viel billigere und teurere Pauschalen für den Grund-Service.

Die Betreuungspauschalen sind jedoch schwer miteinander vergleichbar, weil die angebotenen Leistungspakete bzw. Leistungskombinationen sehr unterschiedlich sein können. Es gibt allerdings auch bei gleichen Leistungen teils deutliche Unterschiede. Kommen weitere Leistungen hinzu (z. B. Wohnungsreinigung, die mit den Grundleistungen abgerechnet wird) erhöht sich die Betreuungspauschale entsprechend.

Kosten für Wahlleistungen

Im Gegensatz zu den Kosten für die Betreuungspauschale (Grundleistungen) werden Wahlleistungen wie etwa Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Versorgung oder ambulante Pflege nicht durch eine Pauschale abgerechnet. Diese Leistungen müssen einzeln nachgefragt und auch extra bezahlt werden.Sofern der Vermieter bzw. Vertragspartner selbst Wahlleistungen anbietet, sollte unbedingt eine entsprechende Preisliste verlangt werden, um vor Vertragsabschluss verschiedene Anbieter vergleichen zu können.

Angemessenheit der Preise

Voraussetzung um die Angemessenheit prüfen zu können ist, dass die Preise durchschaubar sind. Es gibt durchaus Wohnanlagen, die nicht nach Kaltmiete, Betriebs- und Betreuungskosten differenzieren, sondern einen Gesamtpreis nennen. In diesen Fällen ist jedoch Vorsicht geboten, denn es ist nicht erkennbar, ob die angebotenen Einzelleistungen angemessene Preise haben.

Wichtig ist auch, zu vergleichen, ob Einrichtungen mit höherer Miete ggf. eine geringere Grundpauschale oder günstigere Wahlleistungen anbietet. Es ist deshalb auf jeden Fall ratsam, die gesamten monatlichen Kosten auszurechnen und diese mit anderen in Frage kommenden betreuten Wohnangeboten zu vergleichen

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