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Neue Richtlinien zur Pflegebedarfsfeststellung

Berlin (kobinet) Quasi als Abschiedsgeschenk hat die große Koalition die neuen Richtlinien zur Begutachtung des Pflegebedarfes nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) in Kraft gesetzt. Die Lektüre lohnt sich nicht nur für Betroffene. Der Laie erfährt, mit welcher Präzision die Dienstleistung “Pflege” an den Menschen gebracht wird. Kein Detail bleibt außen vor: “Der im Rahmen regelmäßiger Toilettengänge erforderliche Wechsel von Inkontinenzprodukten ist von seinem zeitlichen Aufwand her in der Regel sehr viel geringer ausgeprägt als ein Wechsel, dem eine unkontrollierte und ungeregelte Harnblasen- und Darmentleerung zugrunde liegt.” Die Mutter eines Babys hätte das sicherlich einfacher ausdrücken können.

Schwierig wird es jedoch auf Seite 50. Hier wurde eine gravierende Änderung in die Richtlinie aufgenommen: “Der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung ist pro Tag, gerundet auf volle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für jede Hilfeleistung, deren Zeitaufwand weniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen des Hosenknopfes nach dem Toilettengang 6 mal täglich zusammen 1 Minute). Bisher wurden die Zeiten einzeln auf volle Minuten gerundet und dann addiert (im obigen Beispiel 6 x eine Minute = 6 Minuten). Diese Verfahrensänderung kann ohne Bedarfsänderung oder bei leichter Bedarfserhöhung dennoch zum Verlust einer Pflegestufe führen. Diese versteckte Sparmaßnahme ist ein Last-Minute-”Geschenk” der scheidenden großen Koalition!

Nach weit verbreiteter Überzeugung hat die Pflegeversicherung sehr viel zur Entmenschlichung der Pflege in Anstalten beigesteuert. Zusammen mit Haftungsregelungen geriet der Mensch gegenüber der Dokumentation seiner Bedürfnisse ins Hintertreffen. Die Pflegeversicherung ist derzeit in ihrer Konzeption als Mini-Teilkasko-Versicherung nicht zu ändern. Die betroffenen Menschen müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass diese Denkweise nicht auch noch in Bereiche streut, in denen heute die Pflicht zur Bedarfsdeckung besteht. Sollte die FDP auf ihrem - bisher im Bereich von Behinderung und Pflege noch nicht im Detail erklärten - Bürgergeld in den Koalitionsvereinbarungen beharren, wird das Ende dieser Bedarfsdeckung befürchtet. Dann hilft nur noch eine hoffentlich vorhandene Standhaftigkeit der CDU/CSU.

Neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches auf den Seiten des MDS e.V.

von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

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