Archive für Januar 2010
Keine Veröffentlichung des Ergebnisses einer Qualitätsprüfung in Pflegeheim im Internet
26.1.2010 von Michaela Barth.
Das SG Münster hat entschieden, dass eine Pflegeeinrichtung die Veröffentlichung der Ergebnisse einer vom MDK durchgeführten unangemeldeten Qualitätsprüfung im Internet verhindern kann.
Die Pflegeeinrichtung in Münster, deren Heim- und Pflegeleitung am Prüftag nicht anwesend war, hatte sich u.a. gegen die Bewertung des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Gesamtnote “mangelhaft” im Qualitätsbereich “Pflege und medizinische Versorgung” gewandt.
Das SG Münster hat im Rahmen eines Eilverfahrens auf den Antrag des Pflegeheimes die Veröffentlichung bis zur gerichtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.
Nach Auffassung des Gerichts läßt eine Veröffentlichung der Note “mangelhaft” im Internet erhebliche Wettbewerbsnachteile, einen Rückgang der Belegungszahlen und damit einen wirtschaftlichen Schaden des Pflegeheimes befürchten. Hierdurch sei das Grundrecht der Berufsfreiheit des Heimträgers in unverhältnismäßiger Weise betroffen, so lange veröffentlichte Ergebnisse auf unsicherer Tatsachengrundlage beruhen. In Ermangelung valider Kriterien zur Bemessung der vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnis- und Lebensqualität zielten die Prüfkriterien des MDK ganz überwiegend auf die Qualtität der erfolgten Dokumentation. Hierdurch entstehe ein nicht zu rechtfertigendes Bewertungssystem, das die Einrichtungen nötige, auf Kosten ihrer eigentlichen Aufgaben noch mehr in die Dokumentation zu investieren.
Zum Hintergrund: Seit einigen Wochen hat der MDK aufgrund gesetzlicher Ermächtigung mit der Durchführung unangemeldeter Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen begonnen (vgl. §§ 114 ff. SGB XI). Die Ergebnisse der Prüfungen sollen durch die Landesverbände der Pflegekassen in Form sog. Transparenzberichte übersichtlich, vergleichbar und kostenfrei im Internet veröffentlicht werden. Bereits veröffentlichte Transparenzberichte können unter www.pflegelotse.de eingesehen werden.
Die vorgestellte Entscheidung ist die erste des SG Münster zu dieser Thematik.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Gericht/Institution: SG Münster
Erscheinungsdatum: 19.01.2010
Entscheidungsdatum: 18.01.2010
Aktenzeichen: S 6 P 202/09 ER
Quelle: http://www.juris.de
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Transparenzbericht über Pflegeheim darf veröffentlicht werden
26.1.2010 von Michaela Barth.
Vor dem SG Dortmund ist ein Pflegeheimträger mit dem Versuch gescheitert, dem Landesverband der Betriebskassenkassen (BKK) NRW in Essen per einstweiliger Anordnung zu untersagen, einen Transparenzbericht über ein Pflegeheim in Unna zu veröffentlichen.
Der Heimträger machte geltend, der Bericht über eine Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe in seinem Pflegeheim sei fehlerhaft und zeichne ein unzutreffendes Bild der Einrichtung. Zudem seien die Pflegeverbände nicht hinreichend an der Erstellung der Qualitätsprüfungsrichtlinien beteiligt gewesen und es habe keine Gelegenheit bestanden, sich auf die konkrete Prüfung vorzubereiten.
Das SG Dortmund hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Der zur Veröffentlichung vorgesehene Bericht enthalte zwar tatsächlich empfindliche Vorhalte zu Defiziten der Pflegeeinrichtung, die geeignet sind, Interessenten von einer Inanspruchnahme des Heims abzuhalten. Es sei aber bei summarischer Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht erkennbar, dass die Vorhalte unzutreffend sind. Vielmehr beruhe der sorgfältig abgefasste Bericht auf einer zweitägigen gründlichen Ermittlung mehrerer Prüfer in der Einrichtung. Die Pflegeverbände seien an der Erstellung der Qualitätsrichtlinien beteiligt gewesen. Die unangemeldete Durchführung der Qualitätsprüfung entspreche der gesetzlichen Vorgabe. So werde vermieden, dass im Vorfeld der Begehung durch den MDK anders gepflegt wird als üblich.
Gericht/Institution: SG Dortmund
Erscheinungsdatum: 20.01.2010
Entscheidungsdatum: 11.01.2010
Aktenzeichen: S 39 P 279/09 ER
Quelle: http://www.juris.de
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Haiti - Land der Amputierten
24.1.2010 von Michaela Barth.
Berlin/Port-au-Prince (kobinet) Hilfe für behinderter Menschen wird in Haiti immer dringender benötigt. Um Tausende von Menschen mit schweren Knochenbrüchen und Amputationen versorgen zu können, schickt die Johanniter-Unfall-Hilfe Orthopädie-Experten und eine mobile Containerwerkstatt nach Haiti.
In Notoperationen werden durch die Ärzte von Hilfsorganisationen täglich fast 100 Amputationen vorgenommen und hunderte offener Knochenbrüche behandelt. Wie diese Menschen nach den schweren Eingriffen künftig versorgt werden, ist noch völlig unklar. Die wenigen orthopädischen Einrichtungen in Port-au-Prince sind zerstört.
“Neben der Erstversorgung werden wir schnellstens lokale Orthopädie-Techniker ausbilden und ausrüsten, damit eine langfristige Versorgung von verletzten und behinderten Menschen sichergestellt ist. Sonst wird Haiti langfristig zum Land der Amputierten”, befürchtet Orthopädie-Fachmann Marcel Baeriswyl. Prothesen und orthopädische Hilfsmittel wie Gehhilfen und Rollstühle könnten die Mobilität der Opfer wieder herstellen und sie in die Lage versetzen, sich um die Deckung ihrer Grundbedürfnisse nach Nahrung, Wasser und Unterkunft selbst zu kümmern.
Die Hilfe soll insbesondere Menschen mit Behinderungen zugute kommen, denn sie sind von dieser Naturkatastrophe doppelt betroffen und im derzeitigen Kampf ums Überleben stark benachteiligt, ist bei BIZEPS-INFO zu lesen. “Tausende Erdbebenopfer in Haiti haben Beine oder Arme verloren. Wir werden dafür sorgen, dass Menschen, die seit dieser Katastrophe mit einer Behinderung leben, die Chance auf eine Zukunft und ein selbstbestimmtes Leben bekommen”, wird Rupert Roniger von Licht für die Welt zitiert, der das Engagement der österreichischen Hilfsorganisation im Erdbebengebiet beschreibt.
Einen drastischen Anstieg von Behinderungen erwartet die Christoffel-Blindenmission (CBM). “Wir bangen um die Menschen mit Behinderungen, die in unseren Projekten unterstützt werden und befürchten einen drastischen Anstieg von Behinderungen unter der Bevölkerung von Port-au-Prince”, so CBM-Direktor Rainer Brockhaus. Wenn von 100.000 Toten gesprochen wird, gehen Experten davon aus, dass dreimal so viele verletzt sind. Von diesen drei Verletzten, die auf einen Toten kommen, ist einer bedroht, dauerhaft behindert zu bleiben. Diese Zahlen zeigen, wie groß die Not im Karibikstaat ist.
“Unsere Aufgabe ist es außerdem, dafür zu sorgen, dass die Menschen in unseren Projekten medizinisch versorgt werden und Menschen mit Behinderungen bei Nothilfemaßnahmen nicht vergessen werden”, sagt Brockhaus. Ein Blinder weiß nicht, wo er hingehen muss, wenn Essen verteilt wird. Ein Gehörloser kann Lautsprecherdurchsagen nicht hören und auch ein Körperbehinderter wird auf unwegsamen Gelände Probleme haben, die Stelle zu erreichen, wo Wasser zu haben ist. sch
http://www.kobinet-nachrichten.org
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Notfall-Kontakt im Handy
21.1.2010 von Michaela Barth.
Frankfurt a.M. (CeBeeF) Mehrere Hilfsorganisationen empfehlen, im Handy sogenannte ICE-Notfallnummern zu speichern. Die Telefonnummern haben trotz ihrer Abkürzung nichts mit der Deutschen Bahn zu tun. “ICE” ist ein internationaler Code (in case of emergency), der für “im Notfall” steht.
Die Retter finden bei Verkehrs- oder Unfallopfern häufig Handys. Wenn die Menschen bewusstlos sind oder unter Schock stehen, können Angehörige oder Freunde vielfach nicht schnell ermittelt werden. Immer mehr Menschen verfügen inzwischen über ein Mobiltelefon. Das kann auch dazu dienen, in einer Notsituation oder bei einem Unfall schnell einen Angehörigen oder Vertrauten zu benachrichtigen.
Unter dem internationalen Code “ICE” sollten Namen und Telefonnummern von Vertrauensperson im elektronischen Telefonbuch des Handys gespeichert sein. Stehen mehrere Personen dafür zur Verfügung, so empfehlen Ärzte und Sanitäter, sie jeweils unter ICE 1, ICE 2 und so weiter einzutragen. Neben dem internationalen Code kann auch das deutsche Kürzel “IN” verwendet werden.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) geben diesen Ratschlag. Der Arbeitersamariterbund (ASB) warnt hingegen davor, dass diese ICE-Nummern von Dritten missbräuchlich verwendet werden könnten.
Weitere Informationen zu diesem Thema: www.imnotfall.de

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“Ich hab’ auch meinen Talar dabei”
10.1.2010 von Michaela Barth.
von (wd) | 08.01.2010 | Netzcode: 2146518 | Weiden
Diakon Karl Rühl zum neuen Geschäftsführer des Diakonischen Werkes in Weiden gewählt
Weiden. (wd) Die Schwierigkeiten, im Jahr 2001 durch den Bau des Therapiezentrums St. Michael ausgelöst, sind schadlos gemeistert. Das Diakonische Werk Weiden und Dekan Wolfgang Scheidel griffen bei der Bewältigung der Probleme seit 2005 auf die Hilfe von Clemens Link von der Kirchlichen Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft für soziale Einrichtungen zurück. Nun ist die Diakonie wieder stark genug, um eigenständig in die Zukunft zu gehen. Dafür sind die Weichen gestellt.
Einstimmig bestellte der Vorstand den 47-jährigen Diakon Karl Rühl (verheiratet, drei Kinder) ab Jahresbeginn zum neuen Geschäftsführer. Mit ihm verbinden sich große Hoffnungen, deutete die Pro-Dekanin des Dekanatsbezirks Weiden, Pfarrerin Claudia Paulsen, bei der Vorstellungsrunde vor den Mitarbeitern, Einrichtungsleiterinnen und Vorstandsmitgliedern am Donnerstag an. Deshalb wünsche sie ihm Gottes Engel “beim Zuhören und Reden, beim Leiten und Begleiten, beim Planen und Wirtschaften”. Eingeführt wird der neue Diakonie-Geschäftsführer vom neuen Dekan und Vorsitzenden Dr. Wenrich Slenczka.
Bis zum Sommer soll die neue Struktur des Diakonischen Werkes stehen: Der Vereinsvorstand wechselt ins Amt des Aufsichtsrats und Rühl wird geschäftsführender Vorstand des Diakonischen Werkes im Dekanatsbezirk Weiden. Die Verantwortlichkeiten sind dann klar geregelt.
Kirche spürbar machen
Der 47-Jährige kommt aus Veitsbronn, stammt aus einem Gasthof, hat drei Brüder: “Ich bin schon einer, der aufs Geld schaut. Noch mehr aber bin ich ein Beziehungsmensch, der Kontakte knüpft und pflegt. Ich hoffe auf ein gutes Betriebsklima, denn besonders in der Diakonie muss jeder merken, dass hier Kirche ist. Wir wollen uns als Teil der Kirche verstehen.”
Einer seiner Brüder leitet die Heilsarmee in Nürnberg, ein anderer ist Unternehmensberater. “Ich hoffe, ich brauche hier seine Hilfe nicht.” Der gelernte Kaufmann ist Diakon und Mitglied der Rummelsberger Bruderschaft, die ihn nach Weiden empfohlen habe. Er hat Psychotherapie in Wien studiert, ist Sozialwirt und besitzt die Heimleiterqualifikation.
Ein kirchlicher Mensch
“Hier bin ich erstmal am Lernen”, betonte Rühl, der noch bei Clemens Link “in die Lehre” gehen will. Zugleich unterstrich er, er sei ein kirchlicher Mensch, wolle sich als Gemeindediakon in der Sakramentsverwaltung einbringen und im Gottesdienstplan vertreten sein. “Ich hab’ auch meinen Talar dabei.”
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Pfleger körperlich stärker belastet als Mechaniker
10.1.2010 von Michaela Barth.
Krankenpfleger sind bei der Arbeit stärker belastet als Mechaniker - mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht in einem am 24.11.2009 veröffentlichten Urteil einem Motorradmechaniker die Anerkennung seines Bandscheibenvorfalls als Berufskrankheit verweigert.
Für eine Berufskrankheit müsse der Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung nachgewiesen werden (Aktenzeichen: L 3 U 202/04).
Geklagt hatte ein 54 Jahre alter Mechaniker aus dem Taunus. Vor elf Jahren hatte er beim Anheben eines Altöleimers akuten Schmerz in der Lendenwirbelsäule. Diagnose: Bandscheibenvorfall. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Berufskrankheit ab.
Dem schloss sich das Landessozialgericht an. Anders als medizinisches Pflegepersonal habe der Mann in seinem Beruf keine besondere Gefährdung durch hohe Belastungen. Bei der Versorgung von Patienten, die sich nicht bewegen könnten, komme es zu besonders hohen Belastungen der unteren Wirbelsäule. Damit seien die “Belastungsspitzen” des Zweiradmechanikers aber nicht vergleichbar. Gegen das Urteil ist keine Revision zugelassen. (dpa)
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