Archive für Oktober 2009

DIN 18040 kommt bald

© nullbarriere.de

Berlin (kobinet) Im Idealfall treten die DIN 18040-1 “Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude” und die DIN 18040-2 “Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen” bereits Anfang des Jahres 2010 in Kraft. Das berichtet das Webportal nullbarriere.de.

Ziel der beiden Normen ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des Lebensraums, dessen Nutzung möglichst allen Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Die DIN 18040 stellt also dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Sie gilt für Neubauten, sollte allerdings auch sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.

Besonders berücksichtigt wurden bei der Ausarbeitung Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung, mit motorischen Einschränkungen sowie Personen, die auf Mobilitätshilfen oder Rollstühle angewiesen sind. Einige Anforderungen sollen darüber hinaus Erleichterungen für Kinder, Erwachsene mit Kinderwagen oder Gepäck, ältere Menschen, großwüchsige und kleinwüchsige Personen sowie Betroffene mit kognitiven Einschränkungen gewährleisten.

Lob und Kritik von allen Beteiligten

Der vorliegende Normenentwurf versucht, den besonderen Bedürfnissen von beeinträchtigen Menschen gerecht zu werden und lässt dennoch gleichzeitig ausreichenden Gestaltungsspielraum für flexible, individuelle Umsetzungen. “In diesem Sinne ist er ziel- und nicht lösungsorientiert formuliert, denn das Anwenden von DIN-Normen ersetzt nicht das Mitdenken”, erklärt Carsten Ruhe, der Vorsitzende des Referates “Barrierefreies Planen und Bauen” beim Deutschen Schwerhörigenbund für den er unter anderem seit 1998 auch Mitglied im zuständigen Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung ist. Bei allem Lob über die besondere Berücksichtigung des “Zwei-Sinne-Prinzips” für Hörbehinderte und Sehbehinderte kritisiert der Diplom-Ingenieur allerdings, dass an zahlreichen Stellen in den Formulierungen der Forderungen von “sollen” statt “müssen” die Rede sei.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kritisiert in erster Linie den zu großen Interpretationsspielraum des neuen Normenentwurfs und fordert zumindest eine teilweise stärkere Festlegung auf bestimmte Maße. “Ein Türdrücker muss für einen Rollstuhlfahrer nun einmal in genormten Höhe sein, ein Gestaltungsspielraum von 40 Zentimetern kann hier leicht zu unüberwindbaren Hürden führen”, argumentiert Christian Steinmann, ein Experte für barrierefreies Bauen beim BSK. Darüber hinaus wird das Fehlen von Arbeits- und Beherbergungsstätten sowie des öffentlichen Verkehrsraumes in der künftigen Norm bemängelt. Außerdem wünscht sich der Verband eine eindeutige Definition zur Dimensionierung von Bewegungsflächen. Nicht zuletzt, so Diplom-Ingenieur Steinmann, hätte er sich statt der zwei Teile eine einheitliche DIN 18040 gewünscht.

Man habe kleinere Details zur Nachbesserung vorgeschlagen, sei aber aufgrund der eigenen Mitwirkung des Verbandes grundsätzlich auf einer Linie mit dem Normenentwurf, sagt Hans-Karl Peter, Projektmitarbeiter beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Auch er hat stellenweise Schwierigkeiten mit ungenauen sprachlichen Formulierungen: So sei die Unterscheidung zwischen Sehbehinderung und Blindheit nicht durchgängig und könne deshalb beim Lesen der Norm zu Verwechslungen dieser Beeinträchtigungen führen.

Für die Architekten, die sowohl mit der barrierefreien Planung öffentlicher Einrichtungen als auch des privat genutzten Wohnraumes unerlässlich sind, lobt die zuständige Referentin bei der Bundesarchitektenkammer Barbara Schlesinger die künftigen Möglichkeiten flexibler Planung und kreativer Lösungen im Interesse aller, die auf barrierefreies Bauen angewiesen sind. Bezüglich der Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und allgemeiner Anforderungen auf Mindeststandardniveau habe man große Fortschritte gemacht. Ihre Kammer begrüße die Vereinfachung und Überschaubarkeit, die Aufnahme sensorischer Einschränkungen ebenso wie die gelungene Lesbarkeit und Gliederung der DIN 18040. Der Entwurf nenne zwar anschaulich Beispiele für mögliche Lösungen zur Barrierefreiheit, lasse aber auch Raum für andere Wege zum formulierten Ziel. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme regen Landeskammern und die Bundesarchitektenkammer an, die Mindestbreite für Flure und Verkehrsflächen nicht auf eine Breite von 1,50 Metern zu fixieren. Diese strenge Regelung sei weder bei einem längeren Flur mit Ausweichmöglichkeiten in ausreichenden Mindestabständen noch auf kurzen Stichgängen nötig. Weiterhin wird für den zweiten Teil der Norm im Wohnungsbereich eine stärkere Differenzierung der Nutzergruppen vorgeschlagen.

Prof. Dr. Gerhard Loeschcke, der den Normenausschuss seit Anfang des Jahres 2007 als Vorsitzender leitet, steckt den weiteren Zeitplan bis zum Inkrafttreten der DIN 18040 ab: Ab Oktober wird es noch drei jeweils zweitägige Konsultationen über die Einsprüche und Stellungnahmen geben. Im Idealfall, und der sei natürlich das erklärte Ziel, so Professor Loeschcke, würden dann beide Teile der DIN 18040 zeitgleich bereits am Anfang des Jahres 2010 in Kraft treten. sch

Der Weidener Seniorentag – ein großes Vergnügen für alle Beteiligten

Nach über zwanzig Jahren fand am Dienstag den 13. Oktober 2009 in der Weidener Max-Reger-Halle der Seniorentag statt. Der Saal, der Platz für 600 Gäste bot, füllte sich schnell an diesem Nachmittag.

Zahlreiche Seniorenclubs, Seniorenheime, Selbsthilfegruppen und Ehrengäste, darunter Oberbürgermeister der Stadt Weiden Kurt Seggewiß, der Behindertenbeauftragte Alexander Grundler, die Gleichstellungsbeauftragte Monika Langner, der Seniorenbeauftragte Alfons Heidingsfelder und Vertreter des Stadtrates waren erschienen, um gemeinsam eine schöne Zeit zu genießen.

Vor Ort war auch eine kleine Gruppe des St. Michael-Zentrums in Begleitung von Einrichtungsleiter Günter Daubenmerkl, die Selbsthilfegruppe Barrierefrei im Alltag, sowie einige Bewohner aus dem Betreuten Wohnen des SMZ.  Eine großzügige Spende der Volksbank Weiden in Höhe von 2.500 Euro, ermöglichte den Gästen einen freien Eintritt und den Genuss von kostenlosem Kaffee und Kuchen.

Die Weidener Stadtkapelle eröffnete den Nachmittag mit einem kräftigen Marsch und war auch für die weitere musikalische Unterhaltung  zuständig. Durch das Veranstaltungsprogramm führte Hans Hofmann von den Lustigen Konradern. Dann betrat Oberbürgermeister Kurt Seggewiß das Podium und begrüßte in seiner Rede die anwesenden Gäste, und wünschte allen einen unterhaltsamen Nachmittag. Auch der Vertreter der Volksbank Uwe Renger hielt eine kleine Ansprache und wies darauf hin, dass die Spenden für die Stadt Weiden kein reines Geschenk seien, sondern als Investition für die Region zu sehen sind, um etwas zu bewirken.

Nachdem die Redner die Bühne verlassen hatten, spielte die Stadtkapelle wieder kräftig auf. Die Theatergruppe des Maria-Seltmann-Hauses wartete mit einem Sketch von Kurt Tucholsky auf „Wo kommen die Löcher im Käse her?“  Das  dargebotene Schauspiel lies nicht erahnen, dass die jüngste Schauspielerin 64 und die älteste 80 Jahre alt war. Mit frischem Schwung und voller Heiterkeit speilten sie ihre Rollen und das Publikum war vollends begeistert, was der tosende Beifall zeigte.

Endlich war es soweit und der Überraschungsgast Josef Piendl, alias „Bäff“ betrat die Bühne. Seiner Berufung als Humorist, Gstanzlsänger, Liedermacher und Musikkabarettist machte er alle Ehre und unterhielt die anwesenden Gäste mit seiner mitreißenden Art. „Bäff“ sorgte dafür, dass an diesem Nachmittag so mancher seine Schmerzen, seine Gebrechen, oder seine Traurigkeit vergaß und stattdessen eine Stunde voll Freude und Heiterkeit genießen konnte.

Das gut zwei Stunden andauernde Programm neigte sich dem Ende und Hans Hofmann bedankte sich in seiner Abschlussrede bei allen Mitwirkenden und bei den Gästen, für das zahlreiche Erscheinen. Alles in allem war es eine wahrlich gelungene Veranstaltung, die hoffentlich im nächsten Jahr wieder stattfinden wird. Denn es wäre schade, wenn weitere zwanzig Jahre vergehen würden, bis wieder ein so gelungener Seniorennachmittag stattfinden würde.

Für die Bewohner des St. Michael-Zentrums organisierte Uwe Barth, von Barrierefrei im Alltag, noch eine handsignierte Autogrammkarte von „Bäff“. Das anschließende Gruppenfoto machte diesen Nachmittag für die „Damen vom St. Michael-Zentrum“  sicherlich zu einem unvergessenen Ereignis, an das sie sich immer wieder gerne erinnern werden.

Auf zum Oktoberfest 2009

klicken sie hier für eine Fotoshow vom Oktoberfest 

Am 06. Oktober 2009 lud das St. Michael-Zentrum zum alljährlichen Oktoberfest ein. Den zahlreich erschienenen Bewohnern wurde an diesem Nachmittag jede Menge geboten, angefangen von zünftiger Musik, über traditionelles Ausbuttern bis hin zu belustigenden Sketchen. 

Das Fest wurde von Einrichtungsleiter Günter Daubenmerkl mit einer kleinen Ansprache eröffnet, an deren Ende er sich bei allen Mitwirkenden und ehrenamtlichen Helfern bedankte. Die musikalische Gestaltung übernahmen der Hesl Rudl und sein Kollege, die mit volkstümlichen Liedern, Schlagern und Evergreens für eine ausgelassene und heitere Stimmung bei den anwesenden Gästen sorgten.

Während das Butterfass fleißig gedreht wurde, gab es zur allgemeinen Belustigung einen heiteren Sketch, in dem ein Ehepaar im Bett liegend, sich vor einem Einbrecher fürchtet. Der Part der ängstlichen Ehefrau wurde von Frau Rummler-Trinkner übernommen, während der furchtsame Ehemann von Ülküseren Jasar gespielt wurde. Die Stimme des Einbrechers wurde von Herrn Grajer gesprochen. Am Ende stellte sich heraus, dass der Einbrecher lediglich ein im Radio laufender Krimi war.

Noch immer wurde kräftig die Kurbel des Butterfasses gedreht, während die Musiker den Saal mit beschwingenden Liedern, lustigen Witzen und kleinen Anekdoten unterhielten und so für das seelische Wohl der Seniorinnen und Senioren sorgten. Später gesellte sich auch Herr Winter mit seinem Akkordeon dazu und unterstützte die Musiker tatkräftig.

Zu dem Lied „Auf der Lüneburger Heide“ wurde zur  allgemeinen Auflockerung ein Sitztanz geboten. Die Übungen wurden von Herrn Grajer und Frau Rummler-Trinkner vorgeführt und die gut gelaunten Bewohner machten begeistert mit.

Nachdem viele fleißige Hände die Kurbel des Butterfasses gedreht hatten, war es dann soweit, die ersten Becher mit gezapfter Buttermilch wurden gereicht und zur Freude aller Anwesenden gab es Bauernbrot bestrichen mit frischer Butter  aus dem Fass.  

Sozialdienst Herr Grajer brachte den Bewohnern in anschaulicher Art und Weise die Geheimnisse des Bieres näher. Und zeigt die verschiedenen Getreidesorten die zum Bierbrauen verwendet werden. Anschließend hieß es „ozapft is“ und es gab Bier vom Fass.

Es folgte noch ein kleiner Wettbewerb zwischen Bewohnern und Mitarbeitern im „Bierkrug stemmen“. In der ersten Runde traten an Pfleger Florian, Herr Tröbs und Frau Gesirich, und wie sollte es auch anders sein, gewann natürlich die Dame der Runde die begehrte Flasche Sekt. Die zweite kraftvolle Runde bestritten Herr Winter, Frau Völker, Frau Summer und Herr Daubenmerkl und auch hier bewiesen die Damen wiederum ihre Standfestigkeit und siegten.

Da so ein aufregender Nachmittag auch hungrig macht, freuten sich alle auf das zünftige Abendessen, das von der Küche unter Leitung von Herrn Wirth gereicht wurde.Langsam neigte sich das Fest dem Ende und nach und nach begannen sich die Tische zu leeren. Die zufriedenen und glücklichen Bewohner zogen sich auf ihre Zimmer zurück, um den abwechslungsreichen Tag in Ruhe ausklingen zu lassen.

Ein gelungenes Fest, das allen Beteiligten große Freude bereitet hat … bis zum nächsten Jahr wenn es wieder heißt „Auf zum Oktoberfest im St. Michael-Zentrum“!

Neue Richtlinien zur Pflegebedarfsfeststellung

Berlin (kobinet) Quasi als Abschiedsgeschenk hat die große Koalition die neuen Richtlinien zur Begutachtung des Pflegebedarfes nach dem SGB XI (Pflegeversicherung) in Kraft gesetzt. Die Lektüre lohnt sich nicht nur für Betroffene. Der Laie erfährt, mit welcher Präzision die Dienstleistung “Pflege” an den Menschen gebracht wird. Kein Detail bleibt außen vor: “Der im Rahmen regelmäßiger Toilettengänge erforderliche Wechsel von Inkontinenzprodukten ist von seinem zeitlichen Aufwand her in der Regel sehr viel geringer ausgeprägt als ein Wechsel, dem eine unkontrollierte und ungeregelte Harnblasen- und Darmentleerung zugrunde liegt.” Die Mutter eines Babys hätte das sicherlich einfacher ausdrücken können.

Schwierig wird es jedoch auf Seite 50. Hier wurde eine gravierende Änderung in die Richtlinie aufgenommen: “Der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung ist pro Tag, gerundet auf volle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für jede Hilfeleistung, deren Zeitaufwand weniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen des Hosenknopfes nach dem Toilettengang 6 mal täglich zusammen 1 Minute). Bisher wurden die Zeiten einzeln auf volle Minuten gerundet und dann addiert (im obigen Beispiel 6 x eine Minute = 6 Minuten). Diese Verfahrensänderung kann ohne Bedarfsänderung oder bei leichter Bedarfserhöhung dennoch zum Verlust einer Pflegestufe führen. Diese versteckte Sparmaßnahme ist ein Last-Minute-”Geschenk” der scheidenden großen Koalition!

Nach weit verbreiteter Überzeugung hat die Pflegeversicherung sehr viel zur Entmenschlichung der Pflege in Anstalten beigesteuert. Zusammen mit Haftungsregelungen geriet der Mensch gegenüber der Dokumentation seiner Bedürfnisse ins Hintertreffen. Die Pflegeversicherung ist derzeit in ihrer Konzeption als Mini-Teilkasko-Versicherung nicht zu ändern. Die betroffenen Menschen müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass diese Denkweise nicht auch noch in Bereiche streut, in denen heute die Pflicht zur Bedarfsdeckung besteht. Sollte die FDP auf ihrem - bisher im Bereich von Behinderung und Pflege noch nicht im Detail erklärten - Bürgergeld in den Koalitionsvereinbarungen beharren, wird das Ende dieser Bedarfsdeckung befürchtet. Dann hilft nur noch eine hoffentlich vorhandene Standhaftigkeit der CDU/CSU.

Neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches auf den Seiten des MDS e.V.

von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

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